Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
§ 1 Vertragspartner, Vertragsgegenstand
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen Ihnen als unserem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, und der Tierarztpraxis Fuchsloch (vertreten durch Dr. Christine Strauch, Steinbeisstraße 63, 71665 Vaihingen/Enz und Seestraße 5, 71282 Hemmingen ) nachfolgend Anbieter genannt, der Behandlungsvertrag zustande.
§ 2 Vertragsschluss, Auskunftspflicht
Der Behandlungsvertrag kommt durch Auftrag und Zusage in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form bzw. das Vorstellen des Tieres sowie durch die mündliche Annahme des Auftrages oder den Beginn der Untersuchung zustande. Ihm liegen diese AGB zugrunde. Eine Konsultation für Operationen, aufwendige Untersuchungen oder Behandlungen wird ausschließlich nach Terminvereinbarung für Vaihingen/Enz in den Zeiten von Montag bis Freitag Vormittag in der Zeit von 8.00 – 12.30 Uhr, Mo., Di., Do. Nachmittag von 14.30 – 18.30 Uhr, Mi. Nachmittag von 17.00-18.30 Uhr und Freitag von 14.30-17 Uhr. Notfälle sind hiervon aus- genommen. (Notfallnummer 0900 1000 251) Wir behalten uns das Recht zur Behandlungsverweigerung vor. Ausgenommen davon sind lebensbedrohliche Notfälle und solche Fälle, die sich nach tierärztlichem Ermessen bis zum nächsten Werktag zu einem lebensbedrohlichen Notfall entwickeln könnten. Werden vereinbarte Termine. ohne rechtzeitige Absage (mind. 24 H vorher) nicht wahrgenommen, so behält sich der Anbieter das Recht vor, den entstandenen Schaden zumindest In einer Höhe von 50% des Behandlungspreises geltend zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Behandlungsbeginn umfassende Angaben zur Krankheitsgeschichte, einschließlich eventueller Vorbehandlungen und Unverträglichkeiten, sowie über Untugenden des Tieres, die Gefährdungspotential sowohl für das Praxispersonal als auch für andere Patienten haben könnten, zu machen. Außerdem wird er den Anweisungen des Praxispersonals zur Unterstützung der Behandlung Folge leisten. Sollte der Auftraggeber nicht gleichzeitig der rechtmäßige Eigentümer sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich aller medizinisch notwenigen Maßnahmen, auch bei einer eventuell erforderlichen Euthanasie, zu besitzen. Bei Minderjährigen ist vorab das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Liegt eine Vollmacht des rechtmäßigen Eigentümers nicht vor, ist dies vor dem Behandlungsbeginn mitzuteilen.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die vom Anbieter erbrachte tierärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die Preise für rezeptpflichtige Medikamente entsprechend der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Auf Anfrage erstellt der Anbieter eine Kostenschätzung. Diese basiert auf der im Vorfeld durchgeführten Behandlung und kann nicht alle Therapieverläufe einkalkulieren. Deshalb ist diese daher nicht verbindlich. Der Überbringer des Tieres ist der Auftraggeber und somit zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Das tierärztliche Honorar ist mit der Übergabe der Rechnung nach jeder Behandlung sofort und in voller Höhe fällig, nach Operationen bei Abholung des Tieres. Der Auftraggeber kann zwischen Barzahlung und Zahlung mit EC- Karte wählen. Eine etwaige Zahlungsunfähigkeit ist vom Auftraggeber vor Behandlungsbeginn selbstständig und unaufgefordert mitzuteilen. In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit nach Abwägung einer Finanzierung oder Ratenzahlung. Die Abgabe von Medikamenten oder Diät-Futtermitteln, o.ä. erfolgt grundsätzlich nicht auf Rechnung. Sie bleiben im Eigentum des Anbieters, solange der Auftraggeber nicht seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Anbieter erfüllt hat. Für Medikamente oder Waren, die auf Verlangen des Auftragsgebers beschafft worden sind, gilt eine Abnahmeverpflichtung. Aus Gründen der Qualitätssicherung sind apothekenpflichtige Medikamente oder Futtermittel vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Die Waren sind umgehend nach Erhalt zu prüfen, da eine Reklamation nach Verlassen der Praxisräume nicht mehr möglich ist.
§ 4 Gewährleistung, Haftung
Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen der tierärztlichen Sorgfaltspflicht und der aktuellen wissenschaftlichen Methoden zu behandeln, um den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg der therapeutischen Maßnahmen kann daher nicht gewährt werden. Im Falle nachgewiesener Schäden ist dem Anbieter Gelegenheit zu Nachbesserung zu geben. Bei mangelndem Therapieerfolg oder auftretenden Komplikationen wird der Aufraggeber vom Anbieter informiert. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier entstehen. Der Anbieter ist berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen, bzw. heranzuziehen. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zu diesem Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetzt (DGSVO), sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon, sind Daten für Überweisungen an Tierarztpraxen oder Tierkliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, sowie das Auftreten von melde-und anzeigepflichtigen Tierseuchen.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Gerichtsstand
Behinderung durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen zum Rücktritt vom Vertrag. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Vaihingen/Enz , soweit dies gesetzlich möglich ist.
§ 6 Schlichtungsverfahren
Wichtige Stellen finden Sie unter Landestierärztekammer Baden-Württemberg www.ltk-bw.de sowie www.tierärzteverband.de/bpt/ Der Anbieter verschafft durch Auslegen im Wartezimmer dem Auftraggeber die Möglichkeit vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Er erklärt mit Auftragserteilung, sie gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Im Übrigen gelten gesetzliche Regelungen.